Wie die Kennzeichnung von Toren durchgeführt wird

Geht es um die Kennzeichnung von Toren, so geht es in der Regel vor allem darum, diese eindeutig zuzuordnen, bzw. diese ganz eindeutig kenntlich zu machen. Diese Art der Kennzeichnung hat jedoch keineswegs willkürlich zu erfolgen, denn es gelten hier durchaus strenge Richtlinien, die man befolgen muss.

 


Die Kennzeichnung von Toren ist auf höchster Ebene geregelt

Private oder gewerbliche Türen und Tore müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen. Rechtsgrundlage ist hier eine festgelegte Verordnung. Die Tore werden nach den Spezifikationen verschiedener für jedermann öffentlich einsehbarer, festgelegter Normen hergestellt. Torhersteller müssen sicherstellen, dass alle geltenden Normen und Vorschriften kontinuierlich angewendet werden. Darüber hinaus muss ein elektrisches Tor der aktuellen Maschinenrichtlinie entsprechen, da es sich um eine elektrische Maschine handelt. Die Gesetze und Normen werden vor allem mittels sogenannter relevanter Normen festgelegt. Hier wären unter anderem zu nennen: die mechanischen Aspekte von Toren und das jeweilige Prüfverfahren. Die Nutzungssicherheit sogenannter kraftbetätigter Tore und das dazugehörige Prüfverfahren. Die Anforderungen an Bau und Nutzung definiert.

 


Es gibt noch einige weitere dieser Normen, die man sich als Anwender jedoch nicht immer merken kann. Im Zweifelsfall sollte man die einzelnen Regelungen dann besser noch einmal genau nachlesen, bevor man wichtige Aspekte vergisst. Professionelle Tore, die im industriellen und unternehmerischen Bereich zur Anwendung kommen, dürfen nur durch Fachfirmen eingebaut werden. Auch die Kennzeichnung von Toren in diesem Bereich hat nur durch einen versierten Fachmann zu erfolgen.

 


Der Hersteller ist immer in der Pflicht


Hersteller von Toren müssen nachweisen, dass alle Komponenten wie Antriebe, Steuerungen, mechanische Komponenten oder Sicherheitseinrichtungen diesen Normen entsprechen, korrekt funktionieren und aufeinander abgestimmt sind. Der Hersteller stellt hierfür eine sogenannte Konformitätserklärung aus. So lassen sich alle Aspekte am Ende auch genau erkennen und auf Verlangen nachweisen. Planern oder Installationsfirmen ist es nicht gestattet, auf eigene Faust Veränderungen einer Kennzeichnung oder der einzelnen Komponenten vorzunehmen. Hier gelten nur die aktuell zugelassenen Kennzeichnungen. Dies ist auch alles andere als ein Selbstzweck, sondern dient der Sicherheit aller am Prozess beteiligten Personen. Gerade im gewerblichen Bereich ist dies von besonderer Bedeutung. Kommt es hier zu Komplikationen oder fehlerhaften Informationen und Annahmen, weil ein Tor nicht korrekt gekennzeichnet wurde, so kann dies durchaus auch zu Unfällen führen. Eben dies lässt sich in jedem Fall durch eine korrekte Kennzeichnung der Tore vermeiden. Als Nutzer solcher Tore sollte man daher nie auf diesen wichtigen Aspekt verzichten. Außerdem kann es im Extremfall zu Problemen im Rahmen einer anstehenden oder nicht angekündigten Betriebsprüfung kommen. Infolgedessen können mitunter auch Bußgelder oder in seltenen Fällen auch Schließungen angeordnet werden.

 

 

Gerne können Sie weitere Informationen hierzu beispielsweise auf der Webseite der MKN Torservice GmbH finden.

 


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